Stand: Juni 2026
Eine Pistaziencreme zeigt im KI-Bild ganze Pistazien. Im Glas sind nur Aromen. Ab dem 2. August 2026 wird so etwas nicht nur ein Markenproblem, sondern ein rechtliches. Was Artikel 50 der EU-KI-Verordnung wirklich verlangt – und warum die Kennzeichnung das kleinere Problem ist.
Die EU-KI-Verordnung (Regulation EU 2024/1689) ist seit August 2024 in Kraft. Ihre Transparenzregeln in Artikel 50 werden ab dem 2. August 2026 anwendbar. Sie verpflichten zwei Gruppen:
Für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gibt es eine Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung bis zum 2. Dezember 2026 (AI-Omnibus-Einigung, Mai 2026). Diese Schonfrist betrifft die Tech-Anbieter, nicht Ihr Marketing.
Für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke gelten abgeschwächte Anforderungen. Die Kennzeichnung muss erfolgen, darf den Werkgenuss aber nicht stören.
Wie genau das im Detail aussieht, präzisiert ein Code of Practice der EU-Kommission, dessen finale Fassung Mitte 2026 erwartet wird. Die Draft Guidelines liegen seit Mai 2026 vor.
Die rechtliche Pflicht ist das eine. Die Marktlogik ist das andere – und die spricht eine deutlichere Sprache.
Eine Studie von Getty Images (Building Trust in the Age of AI, 2024, ~30.000 Befragte in 25 Ländern) zeigt drei Befunde, die für Markenführung relevant sind:
Übersetzt: Konsument:innen sind nicht KI-feindlich. Sie sind transparenz-affin. Kennzeichnung ist kein Reputationsrisiko – ungekennzeichnete KI-Bilder sind eines.
Für Branchen mit hohem Vertrauensanspruch – Gesundheit, Pharma, Finanzen, Reisen, Lebensmittel, Kosmetik – wirkt dieser Effekt verstärkt. Genau die Branchen, in denen Manufakturen, Familienunternehmen und inhabergeführte Marken zu Hause sind.
Die Kennzeichnungspflicht regelt, dass ein Bild KI ist. Sie regelt nicht, was darauf zu sehen ist. Und genau dort liegt das größere Risiko.
1. Falsche Inhaltsstoffe.
Eine Pistaziencreme mit KI-generierten, glänzenden Pistazien im Bild – Aromabasis im Glas. Eine Manuka-Honig-Variante mit KI-Blüten, die in der Region nie gewachsen sind. Eine Naturkosmetik mit KI-Pflanzen, die nicht in der INCI-Liste stehen. Das ist nicht nur ein Markenversprechen, das gebrochen wird. Das ist eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des UWG – unabhängig von der KI-Verordnung.
2. Erfundene Fertigung.
Eine KI-Industrieszene zeigt eine Maschine, eine Halle, ein Verfahren, das es im Werk nie gab. Wer Handwerklichkeit kommuniziert, verliert seine Substanz, wenn das Bild nicht aus der eigenen Realität stammt. Die Marke argumentiert „Manufaktur“, das Bild zeigt eine Fabrik, die niemand betreten kann.
3. Falsche Materialien und Texturen.
Vollholz wird in der KI gerne zu MDF-Imitat. Leder zu Polyurethan-Optik. Edelstahl zu glänzendem Plastik. Bei Premium-Produkten entscheiden Sekunden des Hinsehens darüber, ob ein Bild als hochwertig oder als „synthetisch“ gelesen wird.
Kein KI-Bild verlässt das Haus, das nicht ein Mensch mit Produktwissen geprüft hat.
Das ist keine Bremse. Das ist Qualitätssicherung – derselbe Reflex, mit dem Sie eine Anzeige vor dem Druck korrekturlesen lassen. Bei KI-Bildern ist diese Prüfung sogar wichtiger, weil die Outputs plausibel falsch sind: Sie wirken stimmig, bis jemand mit Fachwissen genauer hinschaut.
Sinnvoll
Nicht sinnvoll
Vor der Generierung
Nach der Generierung
Vor der Veröffentlichung
Ab dem 2. August 2026. Für KI-Systeme, die vorher schon auf dem Markt waren, gilt für die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Sichtbar kennzeichnen müssen Sie vor allem fotorealistische Inhalte mit Täuschungspotenzial (Deepfakes nach Art. 50(4)). Klar stilisierte Illustrationen, Moodshots oder offensichtlich künstlerische Werke unterliegen abgeschwächten Anforderungen.
Sie als veröffentlichendes Unternehmen – unabhängig davon, dass das Bild von einer KI erzeugt wurde. UWG, Lebensmittel- und Kosmetikrecht gelten für KI-Bilder genauso wie für Fotos.
Die Form präzisiert der EU-Code of Practice, der Mitte 2026 erwartet wird. Maßgeblich ist, dass die Kennzeichnung klar, sichtbar und für den/die durchschnittliche/n Empfänger:in verständlich ist.
Sie unterliegen ab dem 2. August 2026 denselben Regeln. Eine Bestandsaufnahme aller laufenden Kampagnen-Visuals ist sinnvoll – inklusive Website, Social, Verpackung und Vertriebsunterlagen.
Drei Fragen, die nicht warten:
Die Marken, die jetzt antworten, machen aus einer Pflicht eine Position. Die anderen werden im August merken, dass „KI-generiert“ auch eine Aussage über die Marke ist – ob man sie trifft oder nicht.
Eine Stunde genügt meist, um zu klären, welche Bildkategorien KI-tauglich sind, welche nicht – und wie eine Kennzeichnung aussieht, die Vertrauen stärkt statt schwächt.
Über die Autor:innen
Lehanka ist eine inhabergeführte Kommunikationsagentur für Markenführung und Design im Premiumsegment. Schwerpunkt: Manufakturen, Familienunternehmen und Mittelständler mit Haltung. Soul is the last luxury left in branding.
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Autor: Lehanka Kommunikationsagentur GmbH